Einschränkung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Grundsätzlich ist das Entnehmen von Wasser aus öffentlichen oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs in geringen Mengen zulässig. In Zeiten geringer Wasserführung gilt dies jedoch nicht. Wie das Umweltamt mitteilt hat die Stadt Freiburg den Gemeingebrauch in Niedrigwasserzeiten durch eine Rechtsverordnung eingeschränkt, die auf der Homepage veröffentlicht wurde: https://www.freiburg.de/pb/,Lde/206280.html?QUERYSTRING=ortsrecht

Weitere Informationen finden Sie hier

Kommentare sind geschlossen.